Landbesitz
MÖGLICHKEITEN, IN THAILAND GRUNDBESITZEN ZU KÖNNEN
Wenn es um Landbesitz geht, können nur thailändische Staatsbürger es direkt in ihrem Namen besitzen. Ausländer können ein Haus oder Gebäude besitzen, nicht jedoch das Grundstück selbst. Ausländer haben zwei Möglichkeiten, Land zu besitzen: Sie können es über einen gesetzlich anerkannten Pachtvertrag beim Grundbuchamt vermieten oder es über ein thailändisches Unternehmen besitzen, das das Land als Vermögenswert hält. Ihre Wahl hängt von Ihrer spezifischen Situation und Ihren Vorlieben ab.
LANDMIETE
Dies ist die häufigste Form des Landbesitzes in Thailand. In diesem Fall gehört das Grundstück, auf dem sich Ihr Haus befindet, einem thailändischen Staatsbürger oder einer thailändischen juristischen Person. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, schließen Sie einen 30-jährigen Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ab, der in der Grundstücksurkunde, auf Thailändisch „Chanote“ genannt, festgehalten wird. Dieser Landpachtvertrag, Land Lease Agreement (LLA) genannt, ist von der thailändischen Regierung offiziell anerkannt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Grundstückseigentümer Ihr Recht zur Nutzung des Grundstücks während der Pachtlaufzeit nicht kündigen oder beeinträchtigen kann. Das thailändische Recht erlaubt bislang nur die offizielle Eintragung der maximalen Mietdauer von 30 Jahren beim Grundbuchamt. Dieser 30-jährige Mietvertrag ist ein garantiertes Recht, das von der thailändischen Regierung geschützt wird. Als Mieter haben Sie das gesetzliche Recht, das Grundstück zu nutzen, und niemand kann Ihnen während dieser Pachtzeit den Zugang oder die Nutzung des Grundstücks verweigern. Darüber hinaus haben Sie das Recht, das Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückseigentümers an Dritte zu übertragen oder zu verpachten.
FREIER HALT
Normalerweise können nur thailändische Staatsbürger Land in Thailand besitzen. Wenn Sie jedoch Ausländer sind und ohne Einschränkungen Haus und Grundstück besitzen möchten, gibt es eine Option. Sie können Land über ein thailändisches Unternehmen kaufen. So funktioniert es: Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Gründung eines thailändischen Unternehmens, bei dem Sie Mehrheitsaktionär und Manager des Unternehmens werden. Ausländer können bis zu 49 % des Unternehmens besitzen, die restlichen 51 % gehören mindestens zwei Thailändern. Selbst wenn Sie ein Ausländer sind, können Sie als Geschäftsführer und alleiniger Entscheidungsträger die Mehrheitseigentümerschaft und Kontrolle über das Unternehmen haben. Viele Ausländer bevorzugen diese Form des Firmeneigentums, weil sie der Meinung sind, dass sie im Vergleich zu Landpachtverträgen einen besseren Schutz und echte Eigentumsrechte bietet. Als Firmeninhaber müssen Sie jedoch jährliche Steuern einreichen und Jahresabschlüsse erstellen, was die Hilfe eines Buchhalters erfordert und etwa 12.000 bis 20.000 THB pro Jahr kostet. Es ist wichtig, dass Sie dieses Unternehmen nicht für geschäftliche Zwecke nutzen, da dies Ihre Steuersituation erschweren kann, wenn Sie sich später für den Verkauf der Immobilie entscheiden.